Denkmalimmobilien als Kapitalanlage

... bieten individuellen Wohncharakter, lukrative Vermietungschancen, Nachhaltigkeit im Umgang mit vorhandenen Ressourcen, hohe Steuervorteile und damit eine sichere Einkommensquelle im Alter.

ABSCHREIBUNGS- & FÖRDERMÖGLICHKEITEN

Der Staat unterstützt den Erhalt von denkmalgeschützten Immobilien. Das Einkommensteuergesetz (EStG) unterscheidet dabei zwischen
eigenbewohnten Kulturdenkmälern (§10f EStG) und denen, die der Kapitalanlage dienen und vermietet oder als Gewerbe genutzt werden (§7i EStG).

DENKMAL-AfA FÜR EIGENNUTZER: BIS ZU 90% DER SANIERUNGSAUFWENDUNGEN ABSCHREIBEN

Wer eine von uns sanierte Denkmalimmobilie bewohnt kann 10 Jahre lang bis zu 9% der Sanierungskosten pro Jahr bei der Steuererkärung geltend machen.

DENKMAL-AfA FÜR KAPITALANLEGER: 100% DER KOSTEN ABSCHREIBEN

Kapitalanleger können 8 Jahre lang 9% und weitere 4 Jahre lang 7% der Sanierungs- und Erhaltungskosten abschreiben.

SANIERUNGSOBJEKTE IM SANIERUNGSGEBIET

Diese Sonderabschreibungsmöglichkeit ist unabhängig vom Denkmalschutz und ist in §7h EStG geregelt.
Vorraussetzung hierfür ist, dass die Immobilie in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet liegt.

KfW-FÖRDERUNG VON BAUDENKMÄLERN

Für die fachgerechte, energetische Sanierung von Baudenkmälern bietet die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unter bestimmten Vorraussetzungen
eine Denkmalschutzförderung an. Es sollte jedoch durch einen Sachverständigen im Vorfeld bestätigt werden, dass die Energieeffizienz nachweislich durch alle
dafür zulässigen Maßnahmen verbessert wird.

BEISPIELRECHNUNG FÜR KAPITALANLEGER

Grundtabelle 2023

Rechnung: Kaufpreis 200.000 €

Splittingtabelle 2023

Rechnung: Kaufpreis 200.000 €

Grundtabelle 2023

Rechnung: Kaufpreis 300.000 €

Splittingtabelle 2023

Rechnung: Kaufpreis 300.000 €

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